Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren
Umweltschutz
Wir begleiten Sie vom Beginn der Vorhaben-Planung bis zur Inbetriebnahme der Anlage.
Wir bieten Ihnen u. a. Unterstützung bei:
- Prüfung des Erfordernisses einer behördlichen Zustimmung (Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Ausnahmegenehmigung z.B. nach
- Neugenehmigung nach § 4 BImSchG
- Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG
- Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG
- Neu- / Änderungserlaubnis nach § 18 BetrSichV
- Bewilligungen / Erlaubnisse für Grundwasserentnahme, Abwasserdirekteinleitung nach § 8 WHG und Landeswassergesetzen
- Eignungsfeststellung nach § 63 WHG für Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Baugenehmigung nach Landesbauordnungen
- Ermittlung der für das Vorhaben einschlägigen technischen und öffentlich-rechtlichen Normen und der standortbedingten Anforderungen
- Festlegung eines genehmigungsfähigen Anlagendesigns
- Vorabstimmung des Vorhabens mit den zuständigen Behörden
- Erstellung des Antrages und Abstimmung des Entwurfes mit den Fachbehörden
- Begleitung des Verfahrens bis zur Bescheiderteilung
- Bescheidprüfung und gegebenenfalls Mitwirkung im Widerspruchsverfahren
- Vorbereitung von behördlichen Endabnahmen
- Überprüfung der Erfüllung von Auflagen und Bedingungen