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Immissionsschutz
Die Anforderungen des Immissionsschutzes sind vielfältig und im Anlagen-/Standortzusammenhang zu sehen. Sprechen Sie uns an, wir werden uns Ihrer Problemstellung annehmen.
Aus der Fülle möglicher Einzelleistungen bieten wir Ihnen u.a. an:
- Prüfung der Anwendbarkeit von Rechtsnormen und deren Auswirkungen
- Altanlagenanzeigen nach § 67 (2) BImSchG
- Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 16 BImSchG
- Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG
- Prüfung von einzuhaltenden Emissionsgrenzwerten nach den BImSchVen
- Beratung/Auswertung Emissionsmessungen nach §§ 26, 28, 29 BImSchG
- Emissionserklärungen nach der 11. BImSchV
- Emissionsberichte nach PRTR
- Erstellung von Lösemittelbilanzen nach der 31. BImSchV
- Ermittlung Ableithöhen, Schornsteinhöhen insbesondere nach TALuft
- Anwendung und Umsetzung der 12. BImSchV (Störfallverordnung)
- Stellung des Immissionsschutzbeauftragten
- Schulung und Unterweisung
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